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12. Das Wareneingangsbuch (WEB)
Unbenanntes Dokument
Wozu?
Erfassung der Einkäufe von Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten, wenn diese zur gewerblichen Weiterveräußerung erworben wurden (d. h. z.B. Anlagengüter dürfen nicht eingetragen werden!).
Wo ist die Definition zu finden?
§ 128 der Bundesabgabenordnung (BAO)
Wer muss es führen?
Das WEB ist grundsätzlich nur für Gewerbetreibende verpflichtend. Angehörige der freien Berufe sind nicht zur Führung eines Wareneingangsbuchs verpflichtet.
Form?
Lfd. Nr. |
Datum |
Name, Anschrift d. Lieferanten |
Bezeichnung |
Preis |
Belegnummer |
Bei der fortlaufenden Nummer kann man wahlweise den Tag des Wareneinganges oder der Rechnungsausstellung eintragen. Die einmal gewählte Vorgangsweise ist beizubehalten!
Tipp: Verwenden Sie das Rechnungsdatum!
Es empfiehlt sich die laufende Nummer jeweils am Jahresanfang mit 1 zu beginnen und diese dann entsprechend zu inkrementieren. Die Reihenfolge hängt vom Datum ab!
Name und Anschrift des Lieferanten kann bei Standardlieferanten auch in Kurzform geschrieben werden.
Als Bezeichnung ist eine branchenübliche Sammelbezeichnung zulässig.
Zum Preis gehören auch Nebenkosten. Abzuziehen sind aber auch Rabatte und in Anspruch genommene Skontoabzüge!
Tragen Sie die Belegnummer des dazugehörigen Belegs (z.B. die Rechnung oder der Lieferschein, wenn
Sie das Rechnungsdatum verwenden, wird wohl die Rechnung einfacher sein) ein.
Wann?
Einen Monat und 15 Tage ab dem verwendeten Datum (z.B. ein Monat und 15 Tage ab Rechnungsdatum).
Wie?
Die F.E.A.R.-Version 1 bietet derzeit leider keine Unterstützung zur Führung des WEB. In der Praxis empfiehlt es sich diese als Tabelle zu führen (z.B. in Microsoft Excel). F.E.A.R. installiert ein entsprechendes Microsoft Excel Beispiel.
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Führen Sie das WEB zeitgerecht gemeinsam mit Ihren anderen Aufzeichnungen. Buchen Sie mit einem Programm einen entsprechenden Einkauf, machen Sie gleich auch einen Eintrag in das Wareneingangsbuch.
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