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13. Das Kassabuch
Unbenanntes Dokument
Wozu?
Erfassung der Bareinnahmen und Ausgaben
Wo ist die Definition zu finden?
§ 131 der Bundesabgabenordnung (BAO)
Wer muss es führen?
Alle, auch freie Berufe!
Form?
Das Kassabuch kann heute unterschiedliche Formen annehmen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kassabuch mit Bestandsverrechnung und ohne Bestandsverrechnung. Sofern Sie nicht die Tageslosung durch Rückrechnung ermitteln, sind Sie nicht zu einer Bestandsverrechnung gezwungen!
Bei der Bestandsverrechnung muss der Saldo des Kassabuchs immer mit dem tatsächlichen Kassenstand übereinstimmen. Einfacher ist daher die Führung des Kassabuchs ohne Bestandsverrechnung.
Wie unterscheidet sich das Kassabuch mit Bestandsverrechnung vom Kassabuch ohne Bestandsverrechnung?
- Beim Kassabuch ohne Bestandsverrechnung werden nur erfolgswirksame Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfasst (siehe Ausnahme bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: „Einnahmen und Werbungskosten“), d. h. neutrale Bewegungen (z.B. zwischen Kassa und Bank) sind nicht einzutragen.
- Privateinlagen und Privatentnahmen sowie Bankabhebungen und Bankeinzahlungen müssen nur bei der Bestandsverrechnung eingetragen werden (Ausnahme: Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung).
- Ausgaben zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern die abgeschrieben werden müssen, werden ohne Bestandsverrechnung nicht eingetragen.
- Bei der Bestandsverrechnung muss der tatsächliche und der rechnerische Kassenstand immer übereinstimmen, daher ist jede Bargeldbewegung zu erfassen (auch der Anfangsbestand muss natürlich erfasst werden).
Wann?
Einen Monat und 15 Tage ab dem verwendeten Datum (z.B. ein Monat und 15 Tage ab Rechnungsdatum).
Die Grundlagen zum Kassabuch müssen aber täglich festgehalten werden. Hier genügt allerdings die Sammlung aller Kassabelege (Beweissicherung).
Wie?
Ein Kassabuch ohne Bestandsverrechnung wird bei den meisten Programmen automatisch durch die Buchung auf ein Kassa-Konto erledigt (Kontoblatt = Kassabuch). Das Kassabuch mit Bestandsverrechnung kann nur von den Buchhaltungsprogrammen nur gedeckt werden, wenn alle neutralen Geldbewegungen ebenfalls gebucht werden (ACHTUNG: das verwendete Konto muss ein neutrales Konto sein, damit die Buchung nicht erfolgswirksam wird!)
Die Führung eines getrennten Kassabuch ist daher oft nicht notwendig!
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