|  Vorherige Seite | |  Nächste Seite |
27. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID)
Unbenanntes Dokument
Um in den EU-Raum Waren an Unternehmer steuerfrei liefern zu können, benötigen Sie eine UID (sowie die UID des Kunden). D. h. beide Unternehmer müssen am Innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen. Die UID können Sie bei ihrem Finanzamt beantragen, damit nehmen Sie am IG-Warenverkehr teil!
ACHTUNG: Ihre Rechnungen müssen sowohl ihre UID, als auch die UID des Empfängers und auch einen Hinweis auf die entsprechende Steuerfreiheit enthalten! Wenn Sie eine IG-Warenlieferung ausführen, müssen Sie auch eine Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen.
|
Drucken Sie Ihre UID gleich am Briefkopf an, so ist sie auf jedem Dokument zu finden. |
Ab 2003 werden Sie von ihrem Finanzamt automatisch eine UID erhalten (siehe 2. Abgabenänderungsgesetz 2002), da Sie diese auf ihren Rechnungen angeben müssen.
Links zum KapitelDieses Kapitel enthält Links die nur in der Bezahlversion sichtbar sind! Fragen zu diesem KapitelFragen sind nur in der kostenpflichtigen Version möglich!
Sie wollen ein kostenpflichtiges Angebot nutzen!
Erwerben Sie jetzt um nur einmalige EUR 12,-- (inkl. USt) ein Jahresabonnement um den vollen Umfang
dieses Angebots nutzen zu können.
Sie gehen dabei keinerlei weitere Verpflichtungen ein. Das Angebot verlängert sich nicht automatisch.
Profitieren Sie von:
- Uneingeschränkter Zugriff auf alle Seiten des Skripts.
- Das gesamte Skript zum herunterladen, ausdrucken, durchsuchen, etc. als PDF-Dokument!
- Links und weitere Tipps werden sichtbar.
- Sie haben die Möglichkeit zu jedem Kapitel Fragen zu stellen.
|  Vorherige Seite | |  Nächste Seite |
|