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33. Warenlieferung in ein Drittland (Ausland, nicht EU-Land!)
Unbenanntes Dokument
Auslandslieferungen können Umsatzsteuerfrei sein, wenn es einen entsprechenden Ausfuhrnachweis gibt. Bei der Versendung wird dies durch die Versandpapiere, eine Speditionsbescheinigung und eine Ausfuhranmeldung auf dem Einheitspapier AT nachzuweisen sein.
Bei der Abholung (Übergabe im Inland) ist dies schon deutlich schwerer. Damit die Lieferung Umsatzsteuerfrei abgewickelt werden kann, ist ein entsprechend ausgefülltes und vom Zoll bestätigtes Formular U 34 notwendig!
Wenn Sie eine umsatzsteuerfreie Lieferung durchführen, müssen Sie weiters unbedingt folgende Daten in Ihren Aufzeichnungen festhalten:
- Bezeichnung des Abnehmers
- Bezeichnung des Liefergegenstandes
- Entgelt
Vergessen Sie bei umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferungen nicht den Steuersatz entsprechend im F.E.A.R. zu korrigieren! Die Bemessungsgrundlage muss in der Zeile „Steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 u. § 23 Abs. 5“ auf der Umsatzsteuervoranmeldung aufscheinen!
Handelt es sich um eine Kraftfahrzeugausrüstungslieferung gelten Sonderbestimmungen!
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