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34. Der Touristenexport (gilt nicht für EU-Länder!)

Unbenanntes Dokument

Holt sich ein privater ausländischer (d. h. nicht im EU Gebiet ansässig!) Abnehmer die Ware selbst im Inland ab, so ist ein Touristenexport möglich! Die Umsatzsteuer kann nur entfallen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • der Abnehmer hat keinen Wohnsitz innerhalb der EU (Reisepass kontrollieren!)
  • der Gegenstand wird innerhalb von drei Monaten ausgeführt
  • der Gesamtrechnungsbetrag übersteigt EUR 75,--

Es ist unbedingt das Formular U34 für einen entsprechenden Ausfuhrnachweis zu verwenden. Da die Handhabung recht kompliziert ist, empfiehlt es sich oft so genannte Rückvergütungsorganisationen „tax free shopping“) damit zu beauftragen.

DenTouristenexport wickeln Sie am einfachsten über eine Clearing Stelle wie Global Refund oder Taxback ab!

 


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