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43. Die Einkommenssteuer
Unbenanntes Dokument
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FRISTEN: |
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Bei elektronischer Einreichung: |
30.6. des Folgejahres |
Bei anderer Einreichung: |
30.4. des Folgejahres |
Letzter Termin für Antrag zur Herabsetzung der ESt-Vorauszahlung |
30.9. |
Die Festsetzung der Einkommensteuer erledigt Ihr Finanzamt auf der Basis Ihrer Einkommensteuererklärung welche bis spätestens 31. März des Folgejahres abzugeben ist. Erhalten Sie auch lohnsteuerpflichtige Einnahmen (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) verlängert sich die Frist automatisch auf den 15. Mai. Ansonsten können Sie auf eine Fristverlängerung (rechtzeitig!) ansuchen!
Legen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung bitte unbedingt Ihre Einnahmen- / Ausgabenrechnung bei (keine Belege, keine Details, lediglich die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben, inkl. Summen und Unterteilung der Ausgaben, wie er von F.E.A.R. unter Berichte / EA-Bericht ausgegeben wird).
Details zur Einkommenssteuer entnehmen Sie dem Formular E 1, der zum Formular erhältlichen Ausfüllhilfe, weitergehender Fachliteratur oder von dem Steuerberater Ihres Vertrauens!
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