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7. Zahlungsaufschub

Unbenanntes Dokument

Können Sie (momentan) eine fällige Zahlung an das Finanzamt nicht entrichten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Stundung der Schulden (§212 BAO)
    Die Abgabenpflicht wird auf einen bestimmten Zeitpunkt hinausgeschoben. Für diesen Zeitraum fallen allerdings Stundungszinsen an, wenn der Betrag über EUR 750,-- liegt.
  • Antrag auf Ratenzahlung (§212 BAO)
  • Nachsicht der Abgabenzahlung (§236 BAO)
    Nur in seltenen Fällen, z.B. bei Existenzgefährdung oder bei ungewöhnlichen sachlichen Gründen (vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härtefälle) kann die Abgabenzahlung auch nachgesehen werden.

Ein Antrag auf Zahlungsaufschub muss immer begründet werden!


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