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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Geschäfte der A. Hanzl KG, kurz FASTCOMP, unterliegen unabänderlich und unausschliessbar diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) . Abweichende Bestimmungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch FASTCOMP! Vertragsbedingungen des Geschäftspartners können diese AGB nicht abändern. Zusätzliche Vertrags- oder Verkaufsbedingungen finden auf diese AGB zusätzlich Anwendung!

Angebote

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Alle Internet-Bestellungen, wie z.B. über den FASTCOMP Shop stellen einen Kaufantrag dar. Die Produkt- und Preisangaben der Online-Shops sind als unverbindliches Angebot zu verstehen. Ein Kaufantrag wird erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Zusendung der Ware in einen rechtsgültigen und für beide Seiten bindenden Auftrag umgewandelt. Aufträge können an Subunternehmer von FASTCOMP weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Warenbeschreibungen

Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass FASTCOMP selbst rechtzeitig und richtig beliefert wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie Produktions- und Lieferengpässe beim Hersteller, insbesondere infolge erheblich gestiegener Nachfrage, auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat FASTCOMP auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

FASTCOMP kann die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des noch nicht erbrachten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung gilt auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Die von FASTCOMP angegebenen Lieferzeiten bei nicht verfügbaren Produkten beziehen sich auf die Lieferzeiten von Dritten oder auf geschätzte Produktionszeiten. Die Zeit bis zum Erbringen der Leistung gilt als unverbindlich vereinbart.

FASTCOMP behält sich das Recht auf Teillieferungen und damit auch die Teilrechnungslegung vor. Sollte die Annahme einer Zustellung verweigert werden, behält sich FASTCOMP das Recht vor alle dadurch entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 20,-- in Rechnung zu stellen.

Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart, nach unserer Wahl jedoch auf Risiko des Kunden. Der Gefahrenübergang entsteht mit der Auslieferung.

Erkennt der Vertragspartner bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer schriftlich bestätigen zu lassen und gegenüber FASTCOMP unverzüglich eine Mitteilung zu machen. Wir sind um eine möglichst einvernehmliche Lösung bemüht, beachten Sie jedoch, dass das Risiko mit Warenausgang aus einem FASTCOMP-Lager an den Vertragspartner übergeht.

Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen gegenüber FASTCOMP innerhalb von 3 Tagen (ausreichend ist das Datum des Poststempels) schriftlich gemeldet werden.

Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferscheindatum oder mit dem Rechnungsdatum, sollte dem Kunden kein Lieferschein ausgehändigt worden sein. Beanstandungen offensichtlicher Mängel bzw. Fehlbestände sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung, spätestens aber bis zum Ablauf von 24 Monaten anzuzeigen.

Um den Gewährleistungsanspruch zu wahren, fordern Sie bitte vor der Einsendung eine RMA-Nummer an. Wenden Sie sich bitte per Email an support@fastcomp.at. Einsendungen ohne RMA-Nummer werden sofort auf kosten des Senders retourniert, wenn nicht eine Rechnungskopie und eine Fehlerbeschreibung beiliegt.

Einsendungen an FASTCOMP müssen frachtfrei erfolgen, ansonsten wird die Annahme verweigert oder FASTCOMP sendet das Paket auf Kosten des Senders wieder zurück bzw. stellt die Frachtkosten in Rechnung.

Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, FASTCOMP die Prüfung des reklamierten Gegenstandes zu gestatten, und zwar nach Wahl von FASTCOMP entweder beim Käufer oder bei FASTCOMP. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird FASTCOMP von der Gewährleistung befreit.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen von FASTCOMP nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben, oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwendet worden sind, die nicht den Spezifikationen von FASTCOMP oder vom Hersteller entsprechen.

Bei FASTCOMP-Wartungsverträgen können darüber hinausgehende Bestimmungen zur Geltung kommen (siehe Wartungsvertrag).

FASTCOMP ist nicht verpflichtet Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller zu erfüllen, ist jedoch um eine Vermittlung bemüht. Anfallende Frachtkosten werden dem Vertragspartner verrechnet.

Rücksendung

Sie können alle Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt durch Rücksendung zurückgeben, sofern diese über einen FASTCOMP Online-Shop bezogen wurde. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie uns Ihren Rückgabewunsch bis spätestens 7 Tage nach Warenerhalt per Telefon, Telefax, Briefsendung oder eMail mitteilen.

Bei Rücksendungen dürfen keine weitere Kosten für FASTCOMP anfallen, ansonsten werden diese vom gutzuschreibenden Betrag abgezogen.

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Die gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Die Retouren-Ware ist vollständig (inklusive Zubehör, Bedienungsanleitung etc.) in der Originalverpackung zu verstauen und diese in einer Umverpackung an FASTCOMP zurückzusenden. Wird die Originalverpackung oder deren Inhalt beschädigt, so behält sich FASTCOMP eine Wertminderung vor.

Alle Rücksendungen müssen als solche eindeutig auf der Aussenverpackung gekennzeichnet sein. Am besten Sie fordern auch für Rücksendungen eine RMA-Nummer an und bringen diese deutlich sichtbar auf der Umverpackung an.

Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Audio-/ Videoaufzeichnungen sowie Software, welche vom Käufer entsiegelt wurden, sowie Zeitschriften, Bücher und Batterien. Ebenfalls nur in ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen werden können Computer Einbau-Komponenten werden.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offenstehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.

FASTCOMP kann für sämtliche offene Forderungen Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einer Mahngebühr von EUR 5,-- verrechnen.

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden folgenden Rechte und Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl frei gegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum für uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Käufer verwahrt das Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer sicherungshalber in vollem Umfang an FASTCOMP ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für fremde Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf das Eigentum von FASTCOMP hinweisen und FASTCOMP unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür unser Vertragspartner. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Rücksendung

FASTCOMP übernimmt keine Haftung für eventuelle mit der Reparatur eines Gerätes entstandenen Datenverluste oder sonstigen Schaden seitens des Kunden.

Software

Für von FASTCOMP mitgelieferte Software, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Per Email gelieferte Software gilt ab Download als zugestellt und geöffnet. Ist die Software nur mit einem Produktcode benutzbar, ab Zusendung oder Abruf des Produktcodes.

Schlussbestimmungen

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.
Als Gerichtsstand gilt Wien vereinbart.

Wien am 12. Oktober 2009


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